Eigentlich hätte am 27.04.2020 eine ordentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung stattfinden sollen, so sah es der Terminplan vor.
Da es aber aufgrund der Coronakrise nicht möglich erschien, die komplette Stadtverordnetenver-sammlung mit 31 Personen zuzüglich 9 Magistratsmitglieder und 4 Ortsvorstehern in persönlicher Anwesenheit tagen zu lassen. Der Landesgesetzgeber hat auf diese Situation, die in allen Kommunal-parlamenten auftritt, reagiert und es den Gemeinden erlaubt, die Beschlusskompetenz der Stadtverordnetenversammlung auf den Haupt- und Finanzausschuss zu übertragen, wenn es Dinge gibt, die eines dringenden Beschlusses bedürfen.

Stadtverordnetenvorsteher Roland Laube stellte zu Beginn der Sitzung die Rechtslage dar und führte ergänzend aus:
„Der HFA trägt also heute eine ganz besondere Verantwortung und ich bin sicher, dass wir diese Vorgaben erfüllen werden. Ohnehin haben wir als gewählte Mandatsträger eine besondere Verantwortung. Eine Verantwortung, unsere Pflichten wahrzunehmen und auch in Ausnahmesituationen die Verwaltung der Stadt sicherzustellen.
Ich bin durchaus ein Freund schneller und effektiver Sitzungen, aber das darf nie dazu führen, dass nur noch abgehakt und alles möglichst schnell und ohne großen Aufwand über die Bühne gebracht wird, sondern es geht stets um eine ordnungsgemäße Beratung, um eine Diskussion innerhalb der politischen Parteien, um eine Abwägung in öffentlicher Sitzung, um die Aufrechterhaltung der politischen und demokratischen Kultur, eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die mir derzeit in manchen Bereichen etwas zu locker gehandhabt wird.
Wir zeigen heute hier, dass auch in schwierigen Zeiten Demokratie funktioniert und wir zeigen auch, dass wir unserem eigenen Selbstverständnis als gewählte Mandatsträger gerecht werden.“

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen (3. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise

Die Stadt Oestrich-Winkel nimmt zum Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen (3. Runde), Teilplan Straßenverkehr vom 25.11.2019, wie folgt Stellung, s. Anlage 1, Stand: 20.12.2019.
Zwecks Fristwahrung wird die Stellungnahme nach Beschluss durch den Magistrat vorab unter Vorbehalt der endgültigen Zustimmung durch die Stadtverordnetenversammlung versandt. einstimmig

Förderantrag für das Dorfentwicklungsprogramm 2020

Seit vielen Jahren gibt es Landesprogramme, die den Ausbau des Innenbereiches von Orten finanziell fördern, seit 2012 haben wir dies in der Stadtverordnetenversammlung diskutiert, unter mehreren Bürgermeistern, und kamen jedes Mal zu dem Ergebnis, dass wir trotz der finanziellen Anreize den Programmen nicht beitreten. Der Grund liegt ganz einfach in den Nachteilen: wer nämlich diesem Programm beitritt, der darf über sieben Jahre - so lange läuft das Programm - keine neuen Bauflächen ausweisen, es sei denn, das Umweltministerium würde eine Ausnahme bewilligen. Wir würden also bis 2027 keinerlei Entwicklung im heutigen Außenbereich vornehmen können, wir würden beispielsweise unsere Überlegungen beerdigen müssen, in Hallgarten Flächen für junge bauwillige Familien zu schaffen. Das ist für inakzetabel. Abstimmung: der Antrag auf Teilnahme an Dorfentwicklungsprogramm wird zugestimmt 1 Ja (B90Grüne) 6 Nein (CDU, FDP, SPD) also abgeleht

Änderungssatzung AöR Erneuerbare Energien Rheingau-Taunus

hier: Beitritt weiterer Kommunen
Es existiert ein Zusammenschluss vieler Gemeinden, die sich mit der Entwicklung neuer Energiequellen im Landkreis beschäftigt. Nicht alle Gemeinden haben bisher mitgemacht, nun haben sich die Gemeinden Waldems, Hünstetten und Hohenstein sowie die Stadt Eltville gemeldet und möchten nun auch in diese „Anstalt öffentlichen Rechts Erneuerbare Energien Rheingau-Taunus“ eintreten. Dem steht nichts entgegen, der HFA hat einstimmig zugestimmt.

Neufassung der „Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Oestrich-Winkel“ einschließlich Gebührenverzeichnis

Es geht hier vor allem um die Erstattung der Kosten für Feuerwehr-Einsätze durch Versicherungen. Die Rechtsprechung verlangt zwischenzeitlich, dass die Kalkulationen für die Gebühren aktuell und nachvollziehbar sind. Ansonsten besteht die Gefahr, dass unsre Gebührenbescheide nicht anerkannt werden. Der HFA hat der entsprechenden Änderung der Satzung einstimmig zugestimmt.

Bildung eines neuen gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirkes Rheingau-Taunus

Für eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsbereiche ist jede Gemeinde- und Stadtverwaltung separat zuständig, auch wenn in einem Bereich pro Jahr nur wenige Fälle entstehen. Es ist sinnvoll, diese Zuständigkeiten zusammenzufassen und dies gilt auch für den Ordnungsbehördenbezirk „Gefahrgut“. Mit Wirkung zum 1. Juli 2020 wird nun kreisweit ein gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk geschaffen. Abstimmung: einstimmig

Umzug der Sozialstation, Betreibung einer Tagespflegeeinrichtung durch den Eigenbetrieb Soziale Dienste und Kauf der Gebäudeanteile

Die Sozialstation, die im vergangenen Jahr ihr 30-jähriges Bestehen begehen konnte und bei ganz vielen Patienten sehr beliebt und anerkannt ist, platzt aus allen Nähten. Aus einer kleinen Gruppe mit wenigen Mitarbeiterinnen ist ein großer Pflegebetrieb geworden, der über 35 Personen beschäftigt und für den im Bürgerzentrum in dieser Größe kein angemessener Raum zur Verfügung steht. Es muss also auf jeden Fall eine Veränderung und Verbesserung erfolgen.
Parallel zu dieser Entwicklung besteht seit langem der Wille der Stadtverordneten, in unserer Stadt eine Tagespflege für ältere Menschen zu schaffen. Solche Plätze sind stark nachgefragt , aber es gibt im gesamten Rheingau kein Angebot. Ein solches werden wir hier in unserer Stadt jetzt schaffen, dazu wurde folgendes beschlossen:
1. Die im neuen Stützpunkt des Mehrgenerationenhauses geplante Tagespflegeeinrichtung wird vom Eigenbetrieb Soziale Dienste- Sozialstation- betrieben.
2. Die Sozialstation verlegt ihren Standort nach Winkel, in die geplanten Räume neben dem Mehrgenerationenhaus.
3. Die Räumlichkeiten der Sozialstation und der Tagespflegeeinrichtung werden käuflich erworben.
Abstimmung: einstimmig

Kauf von Grundstücken Gemarkung Oestrich

Nachdem es unser Bürgermeister geschafft hat, ein großes Grundstück nördlich des Bürgerzentrums in Oestrich für den Bau eines neuen Kindergartens zu erwerben, gibt es nun weitere Angebote in diesem Bereich. Dies schafft uns für die nächsten vielleicht zwanzig Jahre die Möglichkeit, dort etwas zu entwickeln. Die Flächen bieten sich zur Arrondierung, Erweiterung oder als Vorhalteflächen für den Gemeinbedarf an. Gerade in der heutigen Zeit ist Grundbesitz eine solide Grundlage des Wirtschaftens, die Grundstücke werden mit Sicherheit nicht an Wert verlieren. So wurde beschlossen:
die Grundstücke in der Gemarkung Oestrich Flur 37, Flurstück 240, 717 qm und Flur 37, Flurstück 238, 1.758 qm werden angekauft.
Abstimmung: Flurstück 240: einstimmig JA, Flurstück 238: 4 JA (CDU und FDP) und 3 NEIN (SPD, B90Grüne)

Bebauungsplan Nr 89 „Scharbel“, Mittelheim und Winkel

Der Bebauungsplan wird seit Jahren bearbeitet, die Träger öffentlicher Belange wurden ebenso wie die Bürger angehört und nun die Einwände im einzelnen geprüft und miteinander und gegeneinander abgewogen. Das Verfahren ist damit abgeschlossen, indem der Bebauungsplan als Satzung beschlossen wurde. Mit der Veröffentlichung, die kurzfristig erfolgen wird, ist der Bebauungsplan sodann wirksam, Bauanträge können bestellt werden.
SPD und Grüne lehnen die Bauflächen ab, hier würden für die Eigentümer „Flächen vergoldet“. CDU und FDP halten die Bauflächen für sinnvoll, weil es ohnehin zu wenig Flächen für junge Familien gibt und hier eine Baulücke problemlos geschlossen werden kann.
Abstimmung: 4 JA (CDU, FDP) 3 NEIN (SPD, B90Grüne)

Bebauungsplan Nr. 68 „Schloss Reichardshausen“, Bereich EBS

Hier gab es eine Reihe von Beschlüssen zu fassen: Zum einen hat sich aufgrund der geänderten Eigentümerstruktur der formale Betreiber des Bebauungsplanes geändert. Zum anderen wurden die Gutachten zu den Themen Artenschutz, Baugrund, Retentionsraumbilanz, Verkehr und Verkehrslärm zur Kenntnis genommen und schließlich die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung fortgeschrieben. Nach Abwicklung dieses Schrittes wird der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden können.
Abstimmung: einstimmig

Jugendzentrum/Kulturbahnhof - Förderantrag „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“

Nachdem die Bahn innerhalb der nächsten zwei Jahre die Baumaßnahmen am Bahnhof Mittelheim abschließt, kann mit den Verhandlungen zum Grundstücksankauf und des Bahnhofs-Nebengebäudes begonnen werden, die im Eigentum der Bahn stehen. Der Grundstückserwerb soll über Fördergelder aus dem vorgenannten Landesprogramm erfolgen. Nach dem Grunderwerb kann mit den Umbau zu einem P+R Parkplatz begonnen und überlegt werden, ob die Stadt auch das Güterbahnhofsgebäude mit erwirbt. So könnte im Rahmen der Kinderfreundlichen Kommune ein Treffpunkt für die Jugend geschaffen werden oder ein Kulturbahnhof mit entsprechender Nutzungsidee. Wichtig ist: es wurde hier keine Entscheidung zur Nutzung beschlossen, sondern nur zur Möglichkeit der Finanzierung des Ankaufs.
Auch der Ankauf wurde also noch nicht beschlossen, das erfolgt alles erst zu späterer Zeit. einstimmig

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